Online Kurs - Erste Hilfe am Kind

Thema Baby Ernährung & Beikost, Babymassage, Babys erstes Jahr usw., sowie Erste Hilfe am Kind finden Sie hier:

Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Erste Hilfe

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. "Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Beim Deutschen Roten Kreuz lernen Sie wie Sie mit einfachsten Handgriffen Menschenleben retten. Wir schulen Sie, damit Sie in solchen Situationen besonnen und ruhig bleiben, sich und Ihren Fähigkeiten vertrauen und immer wissen, worauf es ankommt.“

Hier kommen Sie zur Kursanmeldung.

Welcher Kurs ist für wen?

Erste Hilfe Ausbildung

Neue betriebliche Ersthelfer (oder wenn die letzte Auffrischung zu lange her ist) benötigen zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe ( 9 Unterrichtseinheiten=1-tägig) (DGUV Vorschrift 1, §26, 2), um als Ersthelfer eingesetzt werden zu dürfen.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist, gültig für alle Führerscheinklassen: Wer einen Führerschein macht, der benötigt eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Denn egal welchen Führerschein Sie machen (Auto, Roller, Motorrad oder Lkw), dieser Kurs ist gültig für alle Führerscheinklassen.

Für die Tätigkeit als Trainer, Jugend- oder Übungsleiter und die JuLeiCa benötigen Sie eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung.

Dieser Erste-Hilfe-Kurs ging früher 2 Tage, seit dem 01.04.2015 nur noch 1 Tag!

Diese Erste-Hilfe-Ausbildung ist ideal für das Studium (u.a. Medizinstudium, Lehramtsstudium, Sportstudium) für die Berufsausbildung (z.B. Physiotherapeuten, PTAs, Medizinsch-und Zahnmedizinische Fachangestellte, Pflegefachfrau, Pflegefachmann,……) und für alle, die einen Erste-Hilfe-Ausbildung brauchen.

Erste Hilfe Auffrischung / Fortbildung

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
Für die Fortbildung gilt entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlich sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Der Unternehmer hat sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen zu lassen.

Teilnahmegebühr für die Fortbildung beträgt 50,-€ für Selbstzahler.

Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

In dieser Schulung werden Mitarbeitende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder binnen 9 Unterrichtseinheiten auf alle dort typischen (Not-) Fälle vorbereitet. Sie entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV). Diesen Kurs bieten wir nur für Einrichtungen wie zb. KITA  an, ab 10 Teilnehmer*innen bis zum 15 Teilnehmer*innen an.

Erste Hilfe am Kind

Sie haben noch Fragen zur Ersten Hilfe in Betrieben?

Hier finden Sie vielleicht eine Antwort.

AGB Erste Hilfe Ausbildung