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Wahlen der Vertreter*innen der Selbsthilfegruppen in Neumünster

Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Schleswig-Holstein haben sich zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V zur ARGE Selbsthilfeförderung zusammengeschlossen. Für die Vergabesitzung der Fördermittel an Selbsthilfegruppen werden seitdem gewählte Vertreter*innen aus den Reihen die-ser Gruppen benötigt.

Daher möchten wir Ansprechpartner*innen von Selbsthilfegruppen am Dienstag, dem 5. Dezember 2023, um 18.30 Uhr, ins DRK-Haus Neumünster, Schützenstr. 14 – 16 in Raum 20 zur Wahl der Selbsthilfevertreter*innen für Neumünster herzlich einladen. Bei einer Stichwahl in Segeberg werden Anfang des kommenden Jahres die endgülti-gen Selbsthilfevertreter*innen für Schleswig-Holstein ermittelt. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Kontaktstelle für Selbsthilfe un-ter Telefon: 04321/ 4191-19 oder unter zks(at)drk-nms.de