rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Erste Hilfe

Kontakt

Guido Armbrecht
Leitung Erste Hilfe Ausbildung
Krankenpfleger für Notfallpflege
Staatlich anerkannter Praxisanleiter
 

Bürozeit:
Montags von 09.00 bis 16.00 Uhr
 

Schützenstr. 14 - 16
24534 Neumünster

Tel:  04321 / 4191 - 20
Fax: 04321 / 4191 - 44

ausbildung@drk-nms.de

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Es werden folgende Themen in der Erste Hilfe Ausbildung behandelt:

Themen der Erste-Hilfe Ausbildung:

  • Absetzen des Notrufes

  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum

  • Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen

  • Druckverband am Arm

  • Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung

  • Ruhigstellung bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen mit einfachen Hilfsmitteln

  • Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse

  • Feststellen des Bewusstseins

  • Feststellen der Atemfunktion

  • Seitenlage

  • Wiederbelebung inkl. Beatmung

  • Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung

  • Abnehmen des Integralhelmes bei Bewusstlosen

  • Lagerungsarten – atemerleichternde Lagerung, Oberkörperhochlagerung

  • Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen

  • Betriebliche Verfahren der Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistung

  • Rettung aus dem Gefahrenbereich

9 Unterrichtseinheiten

  • Für Ersthelfer/in im Betrieb
  • Für den Erwerb aller Führerscheinklassen
  • Für Jugendgruppen
  • und Übungsleiter/innen, Trainerlizenzen
  • Für Lehrkräfte
  • Für Feuerwehren
  • Für sonstige Personengruppen

Die Teilnehmergebühr beträgt 45€

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Erste Hilfe Fortbildung

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.

Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.

Teilnahmegebühr beträgt 45€

Welcher Kurs ist für wen?

  • Erste Hilfe Ausbildung

    Neue betriebliche Ersthelfer (oder wenn die letzte Auffrischung zu lange her ist) benötigen zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe ( 9 Unterrichtseinheiten=1-tägig) (DGUV Vorschrift 1, §26, 2), um als Ersthelfer eingesetzt werden zu dürfen.

    Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist, gültig für alle Führerscheinklassen: Wer einen Führerschein macht, der benötigt eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Denn egal welchen Führerschein Sie machen (Auto, Roller, Motorrad oder Lkw), dieser Kurs ist gültig für alle Führerscheinklassen.

    Für die Tätigkeit als Trainer, Jugend- oder Übungsleiter und die JuLeiCa benötigen Sie eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung.

    Dieser Erste-Hilfe-Kurs ging früher 2 Tage, seit dem 01.04.2015 nur noch 1 Tag!

    Diese Erste-Hilfe-Ausbildung ist ideal für das Studium (u.a. Medizinstudium, Lehramtsstudium, Sportstudium) für die Berufsausbildung (z.B. Physiotherapeuten, PTAs, Medizinsch-und Zahnmedizinische Fachangestellte, Pflegefachfrau, Pflegefachmann,……) und für alle, die einen Erste-Hilfe-Ausbildung brauchen.

  • Erste Hilfe Auffrischung / Fortbildung

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
    Für die Fortbildung gilt entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlich sanitäts-
    dienstlichen/rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Der Unternehmer hat sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen zu lassen.

     

  • Erste-Hilfe in Bildungs-und Betreuungseinrichtungen

    In dieser Schulung werden Mitarbeitende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder binnen 9 Unterrichtseinheiten auf alle dort typischen (Not-) Fälle vorbereitet. Sie entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV). Diesen Kurs bieten wir nur für Einrichtungen wie zb. KITA  an, ab 10 Teilnehmer*innen bis zum 15 Teilnehmer*innen an.

  • Erste Hilfe am Kind

    Ein Notfall macht keinen Termin. Und für Eltern, Großeltern oder Betreuer gibt es nichts Schlimmeres, als in so einer Situation hilflos zu sein. In unserem "Erste-Hilfe-am-Kind" Kurs lernen Sie alles, was Sie bei einem Notfall wissen müssen.

    Dieser Kurs ist ideal für:

    • Eltern, Großeltern und alle, die es bald werden
    • Babysitter
    • Tagesmütter
    • alle, die mehr über Erste-Hilfe bei Kindern und Säuglingen wissen wollen

 

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