Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege
- Aus- und Ankleiden
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Prophylaxen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Wundversorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenmanagement
Hilfen im Haushalt
Wir alle kennen das: Ist man körperlich nicht auf dem Damm, bleibt vieles liegen. Schnell wachsen die Aufgaben über den Kopf und das Zuhause ist kein behaglicher Ort mehr. Manche Betroffene können nicht erkennen, das sie die Handgriffe des Alltags nicht mehr selber bewältigen können. Lassen Sie sich helfen oder nutzen Sie ein Hilfsangebot, wenn Sie erkennen, dass Verwandte, Freunde oder Angehörige überfordert sind.
Gemeinsam finden wir die Hilfe im Haushalt, die benötigt wird. Wir bringen das Zuhause wieder auf Vordermann, begleiten beim Einkaufen oder bei Behördengängen.
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.